PKW-Klassifizierung (gültig ab 19.01.2013)


Klasse BE

Mit der Klasse BE dürfen Sie alle Züge mit einem Zugfahrzeug der Klasse B fahren. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf maximal 3.500 kg betragen.


Klasse B

Kraftwagen bis 3.500 kg zG und maximal 9 Sitzplätzen inklusive Fahrer.

  • Anhänger bis 750 kg zG
  • Anhänger über 750 kg zG, unter Beachtung des zG von Kraftwagen und Anhänger bis maximal 3.500 kg

Klasse B96
Diesen speziellen Anhängerführerschein benötigen Sie, wenn Sie hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen Anhänger mit einem zG von mehr als 750 kg ziehen wollen und die Summe des zulässigen Gesamtgewicht von Anhänger und PKW größer ist als 3.500 kg, aber nicht größer als 4.250 kg.

 

Technische Änderungen und Irrtümer vorbehalten.


 
E-Mail
Anruf
Karte